top of page
B2-Bild3.png
B1-Bild3.png

Nach dem Benachrichtigen des Arztes setzen Sie sich vertrauensvoll und umgehend mit uns in Verbindung.
Wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit mit einer individuellen, umfassenden Beratung zur Seite und führen die Bestattung Ihren Wünschen entsprechend aus.

Für die Beratung und die darauffolgende Erledigung der Formalitäten benötigen wir folgende Unterlagen:

- Personalausweis
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Personenstandsurkunden

 

Trauerfall

 

Ist bei Ihnen zu Hause ein Trauerfall eingetreten benachrichtigen sie den Hausarzt/ Notarzt oder den ärztlichen Notdienst, damit der Tod festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.
Ist der Trauerfall im Krankenhaus eingetreten wird die Todesbescheinigung vom behandelnden oder diensthabenden Arzt ausgestellt.
Im Alten- oder Pflegeheim wird die Benachrichtigung des Arztes in der Regel von der Hausverwaltung durchgeführt.
B1-Bild2.png

- bei Ledigen: Geburtsurkunde

- bei Verheirateten: Heiratsurkunde und Geburtsurkunde

- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

- bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.

- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Versicherungsscheine oder Policen, wo eine Sterbegeldleistung zu beatragen ist
(Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung)
- Rentenbescheide oder Nummern, diese befinden sich auf den Bescheiden, Rentenausweisen oder Kontoauszügen.
Hierzu gehören auch die betrieblichen Renten.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

bottom of page